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AGB JOBE Dienstleistungen

 § 1 Geltungsbereich und Einbeziehung 

(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Bedingungen vereinbart werden, gelten für alle Aufträge die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der JOBE Dienstleistungen, Geschäftsführer: Joachim Behnke, Steenkamp 29, 23570 Lübeck Travemünde.

(2) Auftragserweiterungen und nachträgliche Änderungen werden für die JOBE Dienstleistungen nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung verbindlich.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur insoweit Gültigkeit, als sie mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JOBE Dienstleistungen nicht in Widerspruch stehen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch die JOBE Dienstleistungen zu Stande.

(2) Für den Inhalt des Vertrages ist vorrangig die Auftragsbestätigung, ansonsten das Angebot maßgebend.

(3) Sämtliche Nebenarbeiten sind im Auftragsumfang ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung nicht enthalten und sind daher gesondert zu vergüten.

§ 3 Preisliste; Berechnung der Arbeitszeiten; An- und Abfahrtszeiten

(1) Soweit nicht im Einzelfall eine Vergütung ausdrücklich gesondert vereinbart ist, gilt die jeweils gültige Preisliste der JOBE Dienstleistungen.

(2) Die Berechnung der Arbeitszeiten erfolgt pro angefangene Stunde.

(3) An- und Abfahrtszeiten gelten als Arbeitszeiten und werden dementsprechend berechnet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 4 Erfüllungsort

Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, ist der Geschäftssitz der JOBE Dienstleistungen Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen.

§ 5 Ausführungstermine

Soweit nicht gemäß Auftragsbestätigung oder Angebot bestimmte Ausführungstermine fest vereinbart sind, steht es im Ermessen der JOBE Dienstleistungen, die vertragliche Leistung zu einem angemessenen, ggf. im Einzelfall mit dem Auftraggeber abzustimmenden Termin zu erbringen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Soweit erforderlich hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass die JOBE Dienstleistungen einen zur Vertragserfüllung notwendigen Zugang zu Räumlichkeiten erhalten oder vom Auftraggeber zu stellenden Materialien zum Ausführungstermin vorhanden sind.

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung der JOBE Dienstleistungen wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Von dieser Beschränkung ausgenommen ist eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG), eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der JOBE Dienstleistungen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der JOBE Dienstleistungen beruhen sowie eine Haftung wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die JOBE Dienstleistungen behalten sich das Eigentum an gelieferten Waren und Materialien bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor.

§ 9 Anwendbarkeit deutschen Rechts

Es ist deutsches Recht anwendbar.

§ 10 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird, soweit es sich bei den Vertragspartnern der JOBE Dienstleistungen um Unternehmer oder Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt, der Geschäftssitz der JOBE Dienstleistungen Lübeck vereinbart.

§ 11 salvatorische Klausel

Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

(Stand: 12/2019)